
Mit "Pflege engagiert" wurde eine landesweite Beratungs- und Vermittlungsagentur zur Förderung bürgerschaftlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe in der Pflege in Baden-Württemberg geschaffen.
Umfang der Förderung, was wird gefördert?
Gefördert wird der tatsächlich entstandene Aufwand im Zusammenhang mit dem Aufbau und der Praxis einer Gruppe/Initiative von Freiwilligen oder begleiteten Selbsthilfegruppen Folgende Kosten gelten dabei als zuwendungsfähige Ausgaben:- Aufwandserstattungen für ehrenamtlich Engagierte (z.B. Telefon, Fahrtkosten)
- Aufwandsentschädigungen für bürgerschaftlich engagierte Personen (entschädigt nach der Übungsleiterpauschale nach §3 Abs.26 EstG)
- Personal- und Sachkosten aus folgenden Aufgaben:
- Koordination und Organisation des Angebots/ der Initiative,
- fachliche Begleitung und Anleitung durch Fachkräfte
- Schulung und Fortbildung der bürgerschaftlich Engagierten und
- Anerkennungskultur
Übernimmt Personal der Kommune Aufgaben oder Tätigkeiten für die Initiative, so können anteilig Personalkosten als kommunale Basis – Förderung eingesetzt werden.