Suche
Close this search box.

Antragstellung

  1. Informieren Sie sich vorab über die förderfähigen Ausgaben und Voraussetzungen. Dazu steht Ihnen die Agentur Pflege engagiert persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung.
  2. Beachten Sie die Antragsfristen.
  3. Füllen Sie das Antragsformular aus.
  4. Halten Sie folgende Unterlagen für Erst- bzw. Folgeanträge bereit:
    – Schriftliche Stellungnahmen
    – Projektbeschreibung, Konzeption zur Qualitätssicherung
  5. Senden Sie den ausgefüllten Antrag und die oben genannten Unterlagen in einfacher Ausfertigung an den Stadt- oder Landkreis. Dieser wird von den zuständigen Mitarbeiter*innen des Stadt-/Landkreises geprüft und mit den vorgesehenen Anlagen an die zuständige Instanz weitergeleitet.
  • Formlose Bestätigung der Kommune mit der Angabe der Höhe des kommunalen Zuschusses und dem Zeitpunkt der Förderung im Antragsjahr (unbedingte Voraussetzung zur Förderung, außer bei „sonstigen Maßnahmen“ § 45 d SGB XI)
  • Stellungnahme der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft (in der Regel Land- oder Stadtkreis) zur sozialräumlichen quartiersbezogenen Einschätzung der geförderten bzw. zu fördernden Maßnahme. Bei gleichzeitiger kommunaler Förderung ist keine Bestätigung beizufügen. Diese Stellungnahme fügt in der Regel der Stadt- bzw. Landkreis nach Antragseingang an.
  • bei Erstanträgen – Projektbeschreibung und Qualifikationsnachweise der Fachkräfte (Kopie des Abschlusses – eine Seite)
  • bei Folgeanträgen – geplante Maßnahmen der Qualitätssicherung (Schulungen und Fortbildungen, kontinuierlich fachliche Begleitung, Austauschtreffen, Anerkennungskultur etc.) im Antragsjahr. Es besteht kein Anspruch auf Folgeförderung. Das Formular (Projektbeschreibung) für den Folgeantrag wird Ihnen von der Agentur Pflege engagiert zugeschickt.

Bei Fragen zu Erst- und Folgeanträgen wenden Sie sich bitte an die Fachberatung der Agentur Pflege engagiert.

  • Personalausgaben für die Fachkräfte: Personalausgaben für hauptamtliche Fachkräfte (Arbeitgeber-Brutto) und Ausgaben für ehrenamtliche Fachkräfte
  • Sonstige Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen für bürgerschaftlich tätige Personen (entschädigt nach der Übungsleiterpauschale nach § 3 Abs. 26 EstG), Honorare der Referent*innen für Schulungen, Supervision, etc.
  • Sachausgaben: Auslagenersatz für ehrenamtlich Engagierte (z. B. Telefon, Fahrtkosten), Kosten der Anerkennungskultur für ehrenamtlich Engagierte, Öffentlichkeitsarbeit, Raumnebenkosten, Schulungsmaterial, etc.
  • Mietkosten der Räume
  • Kauf-, Leasing-, Reparatur- und Inspektionskosten von Kraftfahrzeugen
  • Investitionen
  • Rücklagen

Antragsfristen

Der Förderzeitraum umfasst ein Jahr, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.