Suche
Close this search box.

Antragstellung

Anträge können durch die für das Angebot verantwortlichen Träger gestellt werden. Träger können sein: gemeinnützige Vereine, Wohlfahrtsverbände, Religionsgemeinschaften und Kommunen.

Erster Ansprechpartner ist die Kommune (Gemeinde, Stadt, Stadt- oder Landkreis), die eine Basisförderung bereitstellt (ggf. auch die Arbeitsverwaltung). Der zuständige Stadt- oder Landkreis entscheidet, ob auch Fördermittel des Landes beantragt werden können. Das Antragsformular ist sorgfältig auszufüllen. Die notwendigen Unterlagen sind vollständig zusammenzustellen, die Fristen zur Antragstellung müssen eingehalten werden.

Ausnahme: Sonstige Maßnahmen der Selbsthilfe, die ausschließlich eine Förderung des Landes Baden-Württemberg erhalten können.

Bei einem Erstantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Formlose Bestätigung der Kommune mit der Angabe des kommunalen Zuschusses über Höhe und Zeitraum der Förderung (unbedingte Voraussetzung zur Förderung).
  • Stellungnahme der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft (i.d.R. Land- oder Stadtkreis) zur sozialräumlichen quartiersbezogenen Einschätzung in deren Bereich die geförderten Maßnahmen erbracht werden.


Hinweis:
Bei gleichzeitiger kommunaler Förderung ist keine Stellungnahme beizufügen.

  • Projektbeschreibung mit Konzeption zur Qualitätssicherung (Qualitätskonzept)
  • Qualifikationsnachweise der Fachkraft


Bei Fragen zu Erst- und Folgeanträgen wenden Sie sich bitte an die Fachberatung der Agentur Pflege engagiert.

Bei einem Folgeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Projektbeschreibung mit geplanten Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Antragsjahr, wie bspw. Schulung und Fortbildung, kontinuierlich fachliche Begleitung, Austauschtreffen, Anerkennungskultur. Das Formular erhalten Sie bei der Agentur Pflege engagiert.

    Es besteht kein Anspruch auf Folgeförderung.

Senden Sie den Antrag bitte in einfacher Ausfertigung mit den notwendigen Unterlagen an den*die zuständige*n Mitarbeiter*in des Fachbereichs der Stadt-/Landkreise per Post oder per E-Mail.

Ansprechpartner*innen sind die zuständigen Mitarbeiter*innen der Stadt- und Landkreise und die Agentur Pflege engagiert.

Der Zeitraum zur Beantragung der Förderung ist ein Kalenderjahr (01.01.20xx bis 31.12.20xx). Im darauffolgenden Jahr kann ein Folgeantrag gestellt werden.
Es besteht kein Anspruch auf Folgeförderung.

Über die Verwendung der Mittel ist spätestens mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats Rechenschaft abzulegen. Der Verwendungsnachweis besteht aus

  • einem Sachbericht
  • einem zahlenmäßigen Nachweis (ohne Vorlage von Belegen) und mit summarischer Darstellung der eingesetzten Eigenmittel, Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des zu Grunde gelegten Kosten- und Finanzierungsplans.
  • Formular für den Verwendungsnachweis im Downloadbereich der Agentur Pflege engagiert.

Die einzelnen Aktivitäten oder die Anzahl der Stunden der bürgerschaftlich Engagierten müssen nicht dokumentiert werden.