Suche
Close this search box.

Qualitätssicherung im Ehrenamt

Die Ehrenamtlichen sollten auf ihre Aufgabe durch Schulungen und Anleitung vorbereitet sein. Im weiteren Verlauf der Tätigkeit sollten Austausch und Fortbildungen stattfinden, ggf. Supervision. Der Umfang der Vorbereitungsschulung und die Fortbildungen kann je nach Aufgabe unterschiedlich konzipiert sein. Die Fachkraft ist für die Qualitätssicherung verantwortlich. Es liegt somit in ihrem Ermessen die Ehrenamtlichen entsprechend zu schulen und auf ihren Einsatz vorzubereiten. Es wird keine erforderliche Mindestanzahl an Unterrichtseinheiten definiert.

Die ehrenamtlich Engagierten erhalten alle Auslagen erstattet, die im Zusammenhang mit ihrem Engagement entstanden sind, z.B. Fahrtkosten.

Eine Aufwandsentschädigung kann im Rahmen des § 3 Nr. 26 EstG (Übungsleiterpauschale/Ehrenamtspauschale) gewährt werden. Empfehlenswert sind Zahlungen in einer Pauschale pro Einsatz. Sie sollten in geringem Umfang gehalten sein.

Die ehrenamtlich Engagierten müssen Unfall- und Haftpflicht versichert sein. Das Land Baden-Württemberg bietet eine nachrangige Unfall- und Haftpflichtversicherung für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement an. In der Regel sorgt der Träger für die Unfall- und Haftpflichtversicherung.

Es ist empfehlenswert alle relevanten Regeln schriftlich mit den ehrenamtlich Engagierten zu vereinbaren (bspw. Datenschutz, Schweigepflicht, Hinweis zu EstG usw.)

Die Fachkraft plant oder führt die Vorbereitungsschulungen und die Fortbildungen durch. Sie ist Ansprechperson bei allen fachlichen Fragen der Ehrenamtlichen.

Der Träger organisiert und gestaltet im Rahmen der Qualitätssicherung entsprechende Anerkennungs- und Würdigungsmaßnahmen.

Nein. Initiativen ohne Unterstützung und Begleitung von Fachkräften werden nicht gefördert.

Die Fachkraft kann auch ehrenamtlich tätig sein oder durch eine Kooperation mit einer anderen Organisation abgedeckt werden.