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Erhöhung der Übungsleiterpauschale für Ehrenamtliche ab 2026 wurde heute im Bundestag beschlossen

Donnerstag, 04.12.2025;

Im Entwurf des Steueränderungsgesetzes, das unter anderem eine Anhebung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer vorsieht, war ebenfalls vorgesehen, die Übungsleiterpauschale ab 2026 von 3.000 auf 3.300 Euro zu erhöhen. Auch die allgemeine Ehrenamtspauschale (für nicht betreuende oder helfende Tätigkeiten) sollte von 840 auf 960 Euro pro Jahr steigen.

Heute Vormittag wurde das Gesetz erwartungsgemäß beschlossen.

(Es ist auch eine Erhöhung der Haftungserleichterung für Vereinsmitglieder enthalten, die bisher auf ehrenamtliche Tätigkeiten bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale von 840 € begrenzt war. Sie wurde nun auch auf ehrenamtliche Tätigkeiten bis zur Höhe der Übungsleiterpauschale von künftig 3.300 € erweitert. Für Tätigkeiten im Auftrag des Vereins oder als Organ wie z.B. als Vorstand besteht daher außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit keine Haftung. Diese Regelung betrifft aber meiner Einschätzung und Recherche nach die Haftung im Innenverhältnis des Vereins. In Baden-Württemberg gibt es ja für Ehrenamtliche, die nicht in einer Haftpflichtversicherung des Vereins für Ehrenamtliche mitversichert sind (wie bei der eva z.B.), ersatzweise die Versicherung durch das Land BW, das auch bei Unfall absichert. Unabhängig davon ist weiterhin die Empfehlung richtig, als Ehrenamtliche/r wenn möglich auch eine private Haftpflichtversicherung zu haben, da die Abgrenzung zwischen beauftragter Tätigkeit und privatem Handeln im Einzelfall schwierig sein kann.)