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Vereinfachte Beantragung des Entlastungsbetrags | Novellierung der Unterstützungsangebote-Verordnung

Die Landesregierung reformiert die Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) und passt sie auf den steigenden Bedarf in der ambulanten Versorgung und Pflege an. Das ermöglicht niedrigschwellige Hilfen durch ehrenamtliche Helfer*innen aus der Nachbarschaft im Quartier oder dem Freundes- und Bekanntenkreis.
 
Durch neue unbürokratische Regelungen können Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung für die Alltagsunterstützung nun auch für ehrenamtliche Einzelhelfende einsetzen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.